Tarifordnungen

Kinder, Schüler, Jugendliche, junge Erwachsene

Für Kinder, Schüler und Jugendliche (bis zum Semester, in welchem das 20. Altersjahr erreicht wird) und junge Erwachsene bis zum vollendeten 25 Altersjahr* sofern sie sich in der Erstausbildung befinden aus den angeschlossenen Gemeinden: Regensdorf – Boppelsen – Buchs – Dällikon – Dänikon – Hüttikon – Otelfingen

  • 30 Minuten – 550 Franken
  • 40 Minuten – 730 Franken
  • 50 Minuten – 910 Franken
  • 30 Minuten – 275 Franken
  • 40 Minuten – 365 Franken
  • 50 Minuten – 455 Franken
  • 30 Minuten – 275 Franken
  • 40 Minuten – 365 Franken
  • 50 Minuten – 455 Franken
  • 30 Minuten – 183 Franken
  • 40 Minuten – 243 Franken
  • 50 Minuten – 303 Franken
  • 30 Minuten – 138 Franken
  • 40 Minuten – 183 Franken
  • 50 Minuten – 228 Franken
  • 30 Minuten – 138 Franken
  • 40 Minuten – 183 Franken
  • 50 Minuten – 228 Franken
  • 30 Minuten – 92 Franken
  • 40 Minuten – 122 Franken
  • 50 Minuten – 152 Franken
  • 30 Minuten – 69 Franken
  • 40 Minuten – 91 Franken
  • 50 Minuten – 114 Franken

Staffelunterricht DUO 50 Minuten

410 Franken

30 Min zwei Schüler gemeinsam Unterricht / 20 Min Einzelunterricht abwechselnd alle 14 Tage

 

Staffelunterricht DUO 60 Minuten

492 Franken

Je ein Schüler 20 Min Einzelunterricht / 20 Min gemeinsam Unterricht

 

 

Eltern-Kind Staffelunterricht

Staffel DUO 50 Minuten

Eltern 820, Kinder 410 Franken

30 Min zwei Schüler gemeinsam Unterricht / 20 Min Einzelunterricht abwechselnd alle 14 Tage

 

Staffel DUO 60 Minuten

Eltern 984, Kinder 492 Franken

Je ein Schüler 20 Min Einzelunterricht / 20 Min gemeinsam Unterricht

60 Minuten – 4-6er Gruppe – 250 Franken

60 Minuten – 7-12er Gruppe – 164 Franken

80 Minuten – 4-6er Gruppe – 333 Franken

80 Minuten – 7-12er Gruppe – 219 Franken

80 Minuten – 7-12er Gruppe 14-täglich – 110 Franken

30 Minuten – 35 Franken

Rabatte und mehr

Für 2 Kinder: 10%, für 3 Kinder: 15%, für 4 Kinder: 20% (nicht kumulierbar).

Es wird ein einmaliger Mehrfächerrabatt von 10 % gewährt (nicht kumulierbar).

Der Unterricht wird zu mindestens 50% durch die Gemeinde finanziert.

Familien mit tieferen Einkommen haben die Möglichkeit eine Beitragsreduktion zu beantragen (Sozialtarif). Informationen dazu sind auf dem Sekretariat der Musikschule oder auf www.remure.ch erhältlich. 

Sozialtarif und Geschwister- oder Mehrfächerrabatt sind kumulierbar.

Schüler aus Gemeinden, die nicht der Musikschule angeschlossen sind, wird der doppelte Lektionstarif (Instrumentalunterricht) verrechnet.

Absenzen der Schülerin / des Schülers sind der Lehrperson rechtzeitig zu melden und können nicht vor- oder nachgeholt werden. Im Sinne eines kontinuierlichen Unterrichts sind die Lehrpersonen gehalten, ihren Stundenplan regelmässig einzuhalten und Verschiebungen auf ein Minimum zu beschränken.
Lektionen, die aus Verschulden der Lehrperson ausfallen, sollen nach Möglichkeit vor oder nachgeholt werden (Vertretung, Vor- oder Nachhol-Lektionen auch in Gruppen etc.).
Lektionen, die wegen Militärdienst, Krankheit oder Unfall der Lehrperson ausfallen, werden nicht verrechnet.

Ausgefallene Lektionen werden zurückerstattet bei:
– Abwesenheit der Lehrperson
– längerer Krankheit oder Unfall des Schülers (3 und mehr aufeinanderfolgende Wochen), sofern eine sofortige Meldung an die Lehrperson erfolgt und an das Sekretariat der Musikschule ein Arztzeugnis eingereicht wird.
Gutschriften für ausgefallene Lektionen werden in der Regel nach Abschluss eines Semesters erstellt. Die Gutschriften werden auf der nächsten Semesterrechnung gutgeschrieben oder bei Austritt von der Musikschule Regensdorf direkt vergütet.

Der Austritt aus der Musikschule ist jeweils auf Ende eines Semesters möglich und muss bis spätestens 15. Dezember, bzw. 31. Mai, mittels Abmeldeformular dem Sekretariat der Regionalen Musikschule Regensdorf mitgeteilt werden. Ohne schriftliche Abmeldung verlängert sich die Zahlungspflicht um ein Semester. Abmeldungen bei den Lehrpersonen sind ungültig.

Im Übrigen gilt das Reglement der Regionalen Musikschule Regensdorf.

Die Tarife verstehen sich pro Semester (Halbjahr), ohne Schulmaterial, Musiknoten etc.

Erwachsene

Für Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Abschluss ihrer Erstausbildung, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr mit Wohnsitz im Kanton Zürich gilt die Tarifordnung “ Kinder, Schüler, Jugendliche, junge Erwachsene bis 25 Jahre“.

  • 30 Minuten – 1150 Franken
  • 40 Minuten – 1515 Franken
  • 50 Minuten – 1881 Franken
  • 30 Minuten – 690 Franken
  • 40 Minuten – 909 Franken
  • 50 Minuten – 1129 Franken

5 x 40 Minuten – 402 Franken

  • 30 Minuten – 575 Franken
  • 40 Minuten – 758 Franken
  • 50 Minuten – 940 Franken
  • 30 Minuten – 381 Franken
  • 40 Minuten – 507 Franken
  • 50 Minuten – 627 Franken
  • 30 Minuten – 287 Franken
  • 40 Minuten – 378 Franken
  • 50 Minuten – 470 Franken
  • 30 Minuten – 287 Franken
  • 40 Minuten – 378 Franken
  • 50 Minuten – 470 Franken
  • 30 Minuten – 191 Franken
  • 40 Minuten – 254 Franken
  • 50 Minuten – 313 Franken
  • 30 Minuten – 144 Franken
  • 40 Minuten – 189 Franken
  • 50 Minuten – 235 Franken

Staffelunterricht DUO 50 Minuten

820 Franken

30 Min zwei Schüler gemeinsam Unterricht / 20 Min Einzelunterricht abwechselnd alle 14 Tage

 

Staffelunterricht DUO 60 Minuten

928 Franken

Je ein Schüler 20 Min Einzelunterricht / 20 Min gemeinsam Unterricht

 

Eltern-Kind Staffelunterricht

Staffel DUO 50 Minuten

Eltern 820, Kinder 410 Franken

30 Min zwei Schüler gemeinsam Unterricht / 20 Min Einzelunterricht abwechselnd alle 14 Tage

60 Minuten – 4-6er Gruppe – 250 Franken

60 Minuten – 7-12er Gruppe – 164 Franken

80 Minuten – 4-6er Gruppe – 333 Franken

80 Minuten – 7-12er Gruppe – 219 Franken

80 Minuten – 7-12er Gruppe 14-täglich – 110 Franken

30 Minuten – 35 Franken

Rabatte und mehr

Es werden keine Rabatte gewährt.

Absenzen der Schülerin / des Schülers sind der Lehrperson rechtzeitig zu melden und können nicht vor- oder nachgeholt werden. Im Sinne eines kontinuierlichen Unterrichts sind die Lehrpersonen gehalten, ihren Stundenplan regelmässig einzuhalten und Verschiebungen auf ein Minimum zu beschränken.
Lektionen, die aus Verschulden der Lehrperson ausfallen, sollen nach Möglichkeit vor oder nachgeholt werden (Vertretung, Vor- oder Nachhol-Lektionen auch in Gruppen etc.).
Lektionen, die wegen Militärdienst, Krankheit oder Unfall der Lehrperson ausfallen, werden nicht verrechnet.

Ausgefallene Lektionen werden zurückerstattet bei:
– Abwesenheit der Lehrperson
– längerer Krankheit oder Unfall des Schülers (3 und mehr aufeinanderfolgende Wochen), sofern eine sofortige Meldung an die Lehrperson erfolgt und an das Sekretariat der Musikschule ein Arztzeugnis eingereicht wird.
Gutschriften für ausgefallene Lektionen werden in der Regel nach Abschluss eines Semesters erstellt. Die Gutschriften werden auf der nächsten Semesterrechnung gutgeschrieben oder bei Austritt von der Musikschule Regensdorf direkt vergütet.

Der Austritt aus der Musikschule ist jeweils auf Ende eines Semesters möglich und muss bis spätestens 15. Dezember, bzw. 31. Mai, mittels Abmeldeformular dem Sekretariat der Regionalen Musikschule Regensdorf mitgeteilt werden. Ohne schriftliche Abmeldung verlängert sich die Zahlungspflicht um ein Semester. Abmeldungen bei den Lehrpersonen sind ungültig.

Im Übrigen gilt das Reglement der Regionalen Musikschule Regensdorf.

Die Tarife verstehen sich pro Semester (Halbjahr), ohne Schulmaterial, Musiknoten etc.